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Brandschutzstein ZZ M20-S90

Produktinformationen "Brandschutzstein ZZ M20-S90"

Brandschutzstein ZZ M20-S90

Der Zapp Zimmermann ZZ M20-S90 Brandschutzstein, mit den Maßen 200 x 120 x 60mm, hat die Feuerwiederstandsklasse S90. Der Brandschutzstein ist für die Kombiabschottung und Kabelabschottung für Massivwände, Massivdecken, leichte Trennwände und Wände aus Gips-Wandbauplatten geeignet. Der ZZ M2-S90 Brandschutzstein lässt sich flexibel und einfach verarbeiten. Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung sind unter anderem sein Einsatzgebiet. 

Hinweise:

Für den ZZ M20-S90 Brandschutzstein sind folgende Installationen zugelassen:

Kabel und Elektroinstallationsrohre:

Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln. Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm. Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm.

Kabeltragekonstruktionen:

Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen dürfen durch die Abschottung geführt werden.

Nichtbrennbare Rohre:

Nichtbrennbare Rohre, die für Rohrleitungsanlagen, für nichtbrennbare/ brennbare Flüssigkeiten oder nichtbrennbare/brennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen bestimmt. Nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss mit einem Rohraußendurchmesser bis 168,3 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm sowie Rohre aus Kupfer mit einem Rohraußendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 m. Nichtbrennbare Rohre aus Kupfer mit einem Rohraußendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung).

Brennbare Rohre:

Brennbare Rohre (ohne zusätzlichen Manschettenaufsatz) mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 11,2 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung). Brennbare Rohre für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen. Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung). Mehrschichtverbundrohre ohne zusätzlichen Manschettenaufsatz mit einem max. Rohraußendurchmesser bis zu 63 mm in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken ohne Erfordernis zusätzlicher Streckenisolierungen.

Isolierungen:

Streckenisolierungen an Rohren aus Kautschukisolierungen (AF/Armaflex, SH/Armaflex, NH/Armaflex oder Kaiflex-KK plus) können wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottoberfläche enden. Streckenisolierungen an Rohren aus Mineralfasermatten oder -schalen können wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden, oder an der Schottoberfläche enden (Anwendungsbereiche, Isolierungslängen und -dicken sowie Rohrdiagramme).

Sonstige Installationen:

Hydraulikleitungen vom Typ Aeroquip GH 793 mit einem Durchmesser bis 38,1 mm (DN 25) und bis 6,35 mm Wandstärke.

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GPSR Hersteller Informationen
ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
Marconistraße 7-9
50769 Köln

info@z-z.de