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Die ROCKWOOL Conlit Penetration Board ist eine innovative, nichtbrennbare Steinwolle-Weichschottplatte, die speziell für den sicheren Brandschutz bei Rohrabschottungen entwickelt wurde. Mit den Maßen 1000 mm x 600 mm x 50 mm bietet diese hochwertige Platte eine zuverlässige Lösung für die Abdichtung von nichtbrennbaren und brennbaren Rohrleitungen in verschiedenen Bauprojekten.
In einer Versandeinheit sind 4 Platten enthalten, was einer Gesamtfläche von 2,4 m² entspricht. Die Conlit Penetration Board überzeugt durch ihre wasserabweisenden Eigenschaften, hohe Druckfestigkeit sowie ihre formstabile Beschaffenheit. Die Vorderseite ist mit einem weißen Glasvlies versehen, während die Rückseite mit einer gitternetzverstärkten, farbig gekennzeichneten Aluminiumfolie ausgestattet ist – ideal für eine einfache Verarbeitung und sichere Installation.
Vorteile:
Anwendungsbereiche:
Die ROCKWOOL Conlit Penetration Board eignet sich hervorragend für die Erstellung beschichtungsfreier Weichschottsysteme bei Rohrabschottungen in Gebäuden. Sie wird eingesetzt bei der Abdichtung von nichtbrennbaren Rohrleitungen sowie brennbaren Versorgungsleitungen (R 30 bis R 90). Zudem ist sie geeignet für Elektroleitungen in Verbindung mit Rohrleitungen (Kombiabschottung S 90). Für die fachgerechte Installation sind zusätzliche Komponenten wie die Conlit Bandage oder die ROCKWOOL Rohrschale erforderlich.
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Hinweis:
Die Konstruktionsdicke des Boards ergibt sich aus den 2 × 50 mm dicken Conlit Penetration Boards, wobei die Aluminiumfolie innenliegend angeordnet werden muss. Bei der Abschottung von Elektroleitungen ist zusätzlich die Conlit Bandage zu verwenden. Bei der Abschottung von Rohrleitungen ist zusätzlich die Rohrschale ROCKWOOL 800 bzw. die Brandschutzschale Conlit 150 U zu verwenden.
Die Abschottungen nach den genannten Anwendbarkeitsnachweisen sind kennzeichnungspflichtig.
Allgemeine Warnhinweise:
Steinwolle-Dämmstoffe sind stets trocken zu lagern, einzubauen und danach vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Anwendungs- und Verlegehinweise der Hersteller sonstiger verwendeter Komponenten sind ebenso wie sonstige behördliche, technische und die Sicherheit betreffende Vorgaben, so auch der Berufsgenossenschaft, unbedingt zu beachten.