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Gut zu wissen!
Zum baulichen Brandschutz zählen alle Maßnahmen, die mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden.
Bestandteile des anlagentechnischen Brandschutzes sind der Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung und der Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen.
Zum organisatorischen Brandschutz zählen Maßnahmen zur Instandhaltung, Wartung und Nutzung der Brandschutzeinrichtungen sowie den Aushang von Brandschutzordnung.
Alle passiven und aktiven Maßnahmen sind Inhalt des abwehrenden Brandschutzes, welche die Feuerwehren und andere hilfeleistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergreifen.
Je nach Brandeigenschaft, wurden die Baustoffe in unterschiedliche Klassen untergliedert. Die jeweilige Klassifizierung der Baustoffklasse ist nach DIN 4104-1 und DIN EN 13501-1 geregelt (siehe untenstehende Tabellen).
Mit Hilfe von ausführlichen Prüfungen wurden sämtliche Baustoffe mit ihren Eigenschaften zertifiziert. Neben den Baustoffklassen gibt es im Brandfall auch Brandparallelerscheinungen, welche die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen bzw. Abfallen des Baustoffes betreffen.
Die Feuerwiderstandsklassen und die dazugehörigen Kennbuchstaben, nach DIN 4102-2, geben die Feuerwiderstandsdauer in Minuten und die Bauteile an.
Baustoffklasse | Bauaufsichtliche Benennung |
Anichtbrennbare Baustoffe | A1 = Nichtbrennbare Baustoffe (ohne brennbare Bestandteile) A2 = Nichtbrennbare Baustoffe (mit brennbaren Bestandteilen) |
Bbrennbare Baustoffe | B1 = schwerentflammbare Baustoffe B2 = normalentflammbare Baustoffe B3 = leichtentflammbare Baustoffe |
Bauaufsichtliche Anforderung | Feuerwiderstandsklasse | Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
Feuerhemmend | F 30 | ≥30 |
Hochfeuerhemmend | F 60 | ≥60 |
Feuerbeständig | F 90 | ≥90 |
Hochfeuerbeständig | F 120 | ≥120 |
Höchstfeuerbeständig | F 180 | ≥180 |
Euroklasse | Eigenschaft | Anforderung |
A1 | nicht brennbar | kein Beitrag zum Brand |
A2 |
nicht brennbar |
kein Beitrag zum Brand |
B | brennbar | sehr begrenzter Beitrag zum Brand |
C |
brennbar |
begrenzter Beitrag zum Brand |
D |
brennbar | hinnehmbarer Beitrag zum Brand |
E |
brennbar | hinnehmbares brandverhalten |
F | keine Leistung festgestellt |
keine Leistung festgestellt |
s | s1 = keine/geringe Rauchentwicklung s2 = mittlere Rauchentwicklung s3 = Hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft |
d | d0 = kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600s d1 = kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10s innerhalb von 600s d2 = keine Leistung festgestellt |
F |
Wände, Decken, Gebäudestützen und Unterzüge, Treppen und Brandschutzverglasung, Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite. |
T |
Faktor der Beanspruchung (Zeit), ehemals Spezifizierung für Türen und Klappen. |
G |
Brandschutzverglasung oder Fensterelement |
L |
Lüftungskanal und Lüftungsleitung |
E |
Wasserinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z.B. Wasserleitung auf schlauchpritsche |
I |
Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen |
K |
Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen |
R |
Rohrabschottung, Rohrdurchführung |
S |
Schott, Kabelbrandschott |
W |
Nichttragende Außenwände |
B |
Aus brennbaren Stoffen hergestellt |